Schneider 3D Druck Service
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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: [MONAT JAHR]

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§ 1 Geltungsbereich und B2B-Ausrichtung

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über 3D-Druck-Dienstleistungen und damit verbundene Leistungen zwischen Schneider 3D Druck Service, [STRASSE HAUSNUMMER], 89358 Kammeltal (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Kunden.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf dieser Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Anfrage.

(2) Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung des Auftragnehmers in Textform (E-Mail genügt) oder durch Beginn der Ausführung zustande.

§ 3 Leistungsumfang, Daten und Mitwirkung des Kunden

(1) Der Auftragnehmer fertigt Bauteile im FDM-Verfahren auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Daten. Bevorzugt werden STEP- und STP-Dateien, alternativ STL. Über das Anfrageformular können Dateien bis 15 MB übermittelt werden; größere Dateien stimmen die Parteien gesondert ab.

(2) Die maximale Bauteilgröße beträgt 350 × 320 × 325 mm. Größere Bauteile sind nur nach gesonderter Vereinbarung und gegebenenfalls durch Teilung möglich.

(3) Der Kunde ist für Richtigkeit, Vollständigkeit und Druckbarkeit der übermittelten Daten verantwortlich, insbesondere für eine geschlossene Geometrie. Der Auftragnehmer prüft die Daten auf offensichtliche Fehler, schuldet jedoch keine konstruktive Prüfung, soweit nicht ausdrücklich vereinbart.

(4) Der Kunde sichert zu, dass die übermittelten Daten frei von Rechten Dritter sind und ihre Verwendung keine Schutzrechte verletzt. [FREISTELLUNGSKLAUSEL — anwaltlich formulieren lassen]

§ 4 Toleranzen und Beschaffenheit

(1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten folgende fertigungsbedingte Toleranzen als vereinbarte Beschaffenheit: allgemein ±0,5 %, mindestens jedoch ±0,3–0,5 mm. [Werte anhand eigener Messreihen bestätigen]

(2) Engere Toleranzen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform und können mechanische Nacharbeit erfordern, etwa Bohren, Reiben oder Gewindeschneiden.

(3) Im FDM-Verfahren gefertigte Bauteile sind anisotrop: Die mechanische Festigkeit ist richtungsabhängig und quer zur Schichtrichtung am geringsten. Verbindliche Angaben zur Belastbarkeit setzen eine Abstimmung der Belastungsrichtung und gegebenenfalls anwendungsbezogene Prüfungen durch den Kunden voraus.

(4) Fertigungsbedingte, branchenübliche Abweichungen in Oberfläche und Farbton stellen keinen Mangel dar.

(5) Auf Wunsch des Kunden erstellt der Auftragnehmer ein Messprotokoll. Materialchargen werden rückverfolgbar dokumentiert.

§ 5 Ausgeschlossene Anwendungen

Der Auftragnehmer fertigt keine tragenden sicherheitsrelevanten oder zulassungspflichtigen Bauteile, insbesondere nicht für Luftfahrt, Medizinprodukte oder druckführende Systeme. Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragnehmer vor Auftragserteilung auf sicherheitsrelevante Einsatzzwecke hinzuweisen.

§ 6 Lieferzeiten

(1) Die voraussichtliche Lieferzeit beträgt 5 bis 10 Werktage ab Auftragsfreigabe und ist abhängig von Material, Bauteilgröße und Auslastung. Angaben zur Lieferzeit sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Termin in Textform zugesagt wurde.

(2) Die Lieferfrist beginnt frühestens mit der Auftragsbestätigung und der vollständigen Bereitstellung aller erforderlichen Daten und Freigaben durch den Kunden.

§ 7 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und gegebenenfalls Versandkosten.

(2) Rechnungen sind innerhalb von [ZAHLUNGSZIEL, z. B. 14 Tagen] ohne Abzug zahlbar.

§ 8 Gewährleistung und Haftung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit der Maßgabe, dass die in § 4 beschriebenen Toleranzen und verfahrensbedingten Eigenschaften die vereinbarte Beschaffenheit darstellen.

(2) [HAFTUNGSKLAUSEL — zwingend anwaltlich erstellen lassen]

§ 9 Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer behandelt übermittelte Konstruktionsdaten und Projektinformationen vertraulich und verwendet sie ausschließlich zur Vertragsanbahnung und -durchführung. Auf Wunsch des Kunden wird vor der Datenübermittlung eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) geschlossen.

§ 10 Kein Verbraucher-Widerrufsrecht

Da sich das Angebot ausschließlich an Unternehmer richtet, besteht kein gesetzliches Verbraucher-Widerrufsrecht. [Sicherstellung der B2B-Eigenschaft im Anfrageprozess anwaltlich klären]

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, [ORT DES FIRMENSITZES].

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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